Im Artikel werden der dem VwGH-Erkenntnis vom 20. 11. 1996, 96/15/0097, zugrundeliegende Sachverhalt, die Auffassung der Lohnsteuerrichtlinien und die betreffenden Entscheidungsgründe dargelegt.
Im Artikel werden der dem VwGH-Erkenntnis vom 20. 11. 1996, 96/15/0097, zugrundeliegende Sachverhalt, die Auffassung der Lohnsteuerrichtlinien und die betreffenden Entscheidungsgründe dargelegt.