Aus Anlass der vorläufig angenommenen Unsachlichkeit der den ÖBB eingeräumten KommSt-Befreiung prüft der VfGH die Verfassungsmäßigkeit des Grundtatbestandes der KommSt. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die den ÖBB in den §§ 18 f BundesbahnG 1992 eingeräumten weiteren Abgabenbefreiungen gleichfalls unsachlich sind und inwieweit die jeweiligen Grundtatbestände der in Betracht kommenden Abgabengesetze betroffen sind.