In der Literatur ist strittig, ob es bei Verschmelzungen einen Anwendungsbereich für § 4 Abs 12 Z 2 EStG gibt. Anders als Beiser in , hält der Autor dies für möglich, soweit Verschmelzungen zu einer Einlage bei der übernehmenden Gesellschaft führen.
In der Literatur ist strittig, ob es bei Verschmelzungen einen Anwendungsbereich für § 4 Abs 12 Z 2 EStG gibt. Anders als Beiser in , hält der Autor dies für möglich, soweit Verschmelzungen zu einer Einlage bei der übernehmenden Gesellschaft führen.