Mit der einfachgesetzlichen Bestimmung des § 124b Z 25 EStG (AbgÄG 1996) wurde die Verfassungsbestimmung des § 124a Z 4 EStG (StruktAnpG 1996) eingeschränkt. Diese Vorgangsweise stelle einen Verstoß gegen den Stufenbau der Rechtsordnung dar.
Mit der einfachgesetzlichen Bestimmung des § 124b Z 25 EStG (AbgÄG 1996) wurde die Verfassungsbestimmung des § 124a Z 4 EStG (StruktAnpG 1996) eingeschränkt. Diese Vorgangsweise stelle einen Verstoß gegen den Stufenbau der Rechtsordnung dar.