Im Beitrag wird als Vereinfachung vorgeschlagen, Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter grundsätzlich mit dem unter Fremden bzw unter fremden Gesellschaftern üblichen Werten anzusetzen; das Besteuerungsergebnis ändere sich dadurch nicht. Unabhängig davon wäre zu überlegen, die sogar in Grundsatzfragen unklare steuerliche Beurteilung der Personengesellschaft und ihrer Gewinnermittlung im Rahmen einer Verordnung zu klären.