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Zur Hälfte-Auflösung der Wertberichtigungen zu Exportforderungen in 1996 (Heidinger, RdW 2/1997, 94)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 174 Heft 8 v. 15.4.1997

Die in ÖStZ 1996, 403, und SWK 23/24/1996, A 401, wiedergegebene Ansicht des BMF, wonach mindestens die Hälfte des Gesamtbetrages aufzulösen ist, soweit nicht Forderungseingänge in einem die 50 % Grenze übersteigendem Ausmaß vorliegen, ist nach Ansicht des Autors nicht gesetzeskonform.

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