Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Rechtsprechung, wonach der Ausschluss des Bezugsrechts bei einer Kapitalerhöhung einer sachlichen Rechtfertigung bedarf, im Einklang mit den EG-rechtlichen Vorgaben steht. Der Beitrag behandelt die Kriterien des Bezugsrechtsausschlusses, insbesondere bei Sachkapitalerhöhungen nach österreichischem Aktienrecht.