Als Spätfolge der Abschaffung der steuerlichen Mietzinsrücklagen durch das StruktAnpG 1996 wird mit der Regierungsvorlage zur Änderung des MRG eine (rückwirkende) Kürzung der Mietzinsreserven um 40 % vorgesehen.
Als Spätfolge der Abschaffung der steuerlichen Mietzinsrücklagen durch das StruktAnpG 1996 wird mit der Regierungsvorlage zur Änderung des MRG eine (rückwirkende) Kürzung der Mietzinsreserven um 40 % vorgesehen.