Der Autor befasst sich mit der Frage, ob derartige Schadenersatzzahlungen auf Seiten der/des Arbeitnehmers/in als Arbeitslohn bzw auf Seiten des Dienstgebers als Betriebsausgaben zu qualifizieren sind.
Der Autor befasst sich mit der Frage, ob derartige Schadenersatzzahlungen auf Seiten der/des Arbeitnehmers/in als Arbeitslohn bzw auf Seiten des Dienstgebers als Betriebsausgaben zu qualifizieren sind.