EStG 1988: § 34 Abs 6 , § 35
Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu den Änderungen bekannt, die aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl 1996/201, und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 (im Folgenden VO) genannt, hinsichtlich der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer Behinderung eingetreten sind. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.