Erlässe des BMFÖStZ 1997, 126 Heft 6 v. 15.3.1997
In Anbetracht der erstmaligen Übermittlung von Mitteilungen gem § 109a Abs 5 EStG im Jahr 1997 gelten Mitteilungen für das Jahr 1996 auch dann als rechtzeitig übermittelt, wenn sie spätestens am 2. April 1997 eingebracht werden.
BMF , 07.02.1997