vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auflösung von Mietzinsrücklagen

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 126 Heft 6 v. 15.3.1997

EStG 1988: § 116 Abs 2

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass Errichtungskosten für Garagen nicht unter §§ 3 bis 5 Mietrechtsgesetz fallen. Eine Verrechnung solcher Errichtungskosten mit Altrücklagen für verrechnungspflichtige Mietzinse ist steuerlich daher nicht möglich.

BMF , 30.01.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!