EStG 1988: § 14
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen steuerlich auch in solchen Fällen nach Abschnitt 61 A Pkt 6 Einkommensteuerrichtlinien zu behandeln sind, in denen sie auf Dienstverhältnisse abstellen, die durch den Tod des Arbeitgebers beendet werden.
BMF , 30.01.1997