Wird die Übermittlung eines Telefaxes durch Störungen im Netz und Umstände im Sendegerät vereitelt, so geht dies zu Lasten des Absenders (VwGH vom 17. 9. 1996, 96/14/0042). Der Autor zeigt die Gefahren der Eingaben mittels Fax auf und regt an, in vergleichbaren Fällen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen.