Im Artikel werden die Rechtsfolgen beschrieben, die nach fruchtlosem Ablauf der Frist einer nach § 250 BAO angeordneten Mängelbehebung eintreten.
Im Artikel werden die Rechtsfolgen beschrieben, die nach fruchtlosem Ablauf der Frist einer nach § 250 BAO angeordneten Mängelbehebung eintreten.