Mit dem StruktAnpG 1996 wurde eine spezielle Abgabenerklärungspflicht in das EStG eingefügt. Kommt der Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, führt die Abgabenbehörde automationsunterstützt pauschale Schätzungen mit Sicherheits- und Verspätungszuschlägen durch. Im Beitrag begründet der Autor seine Ansicht, dass sie dabei willkürlich vorgehe und ihren Rechtsträger amtshaftungspflichtig mache.