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Abschreibung, Angemessenheitsprüfung und Sachbezug bei PKW und Kombi (Pummerer , SWK 30/1997, S 625)

ArtikelrundschauIII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 545 Heft 24 v. 15.12.1997

Durch das StruktAnpG 1996 wurde die Abschreibungsdauer von PKW und Kombi auf acht Jahre erhöht. Die Verordnungen zum Sachbezugswert bzw zur Angemessenheitsprüfung wurden aber nicht angepasst. Im Beitrag wird eine Vorgangsweise dargestellt, die hinsichtlich AfA und Angemessenheitsprüfung beim Dienstgeber und Sachbezug beim Dienstnehmer Alternativen aufzeigt.

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