Durch das StruktAnpG 1996 wurde die Abschreibungsdauer von PKW und Kombi auf acht Jahre erhöht. Die Verordnungen zum Sachbezugswert bzw zur Angemessenheitsprüfung wurden aber nicht angepasst. Im Beitrag wird eine Vorgangsweise dargestellt, die hinsichtlich AfA und Angemessenheitsprüfung beim Dienstgeber und Sachbezug beim Dienstnehmer Alternativen aufzeigt.