Der Autor zeigt auf, welche Maßnahmen zur Erzielung der Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne in der bis Jahresende verbleibenden Zeit in Betracht kommen. Seiner Ansicht nach bieten sich primär Forderungsverzicht und Besserungsvereinbarung an.
Der Autor zeigt auf, welche Maßnahmen zur Erzielung der Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne in der bis Jahresende verbleibenden Zeit in Betracht kommen. Seiner Ansicht nach bieten sich primär Forderungsverzicht und Besserungsvereinbarung an.