Mit zwei Erkenntnissen hat der VwGH die strittige Frage, ob Bezüge von zu 50% oder höher beteiligten GmbH-Geschäftsführern und von Geschäftsführern der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG der Kommunalsteuer unterliegen, geklärt. Im Beitrag wird auf diese Erkenntnisse und deren Folgen für die Praxis eingegangen.