Im Beitrag wird untersucht, ob literarische Tätigkeiten durch Wissenschafter (Werkerstellung als Autor, Herausgabe von Periodika, Autorenlesungen) von der neu eingeführten Pflichtversicherung in der Sozialversicherung für freie Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Personen (§ 4 Abs 4 und 5 ASVG) erfasst werden.