Der EuGH hat mit Urteil vom 17.10.1995 zur Frage der Auslegung des Art 3 Abs 2 Mutter/Tochter-Richtlinie Stellung genommen. Demnach ist das in § 94a EStG vorgesehene Steuerrückerstattungsverfahren richtlinienkonform. Bedenken seien nach dieser Entscheidung jedoch im Hinblick auf die Behaltefrist nach § 10 Abs 2 KStG anzumelden. In der Abhandlung werden die Behaltefrist nach der Mutter/Tochter-Richtlinie, Sachverhalt, Rechtsfragen und Entscheidungsgründe des genannten EuGH-Urteils sowie die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die österreichische Rechtslage dargestellt.