Ausgehend von Literatur und Rechtsprechung werden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abriss und dem Wiederaufbau eines der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Gebäudes anfallen, dahingehend überprüft, ob Werbungskosten vorliegen und bejahendenfalls, in welcher Art und Weise diese zu berücksichtigen sind.