Im Zuge von EU-Förderungen werden häufig Einmalzuschüsse zusammen mit Bundes- oder Landesförderungen gewährt. Diese Einmalzuschüsse bedingen Fragestellungen im handelsrechtlichen Ausweis und der ertragsteuerlichen Behandlung. In der Abhandlung werden am Beispiel der Landesinvestitionsförderungs-Aktion Niederösterreich die EU-Zielgebietsprämie und deren Darstellung in der handels- und ertragsteuerlichen Erfolgsermittlung aufgezeigt.