Nach Auffassung des Autors ist die Mindeststeuer für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften verfassungswidrig; in der Abhandlung legt er seine Erwägungen dazu dar. Die Mindeststeuer sei ihrem Wesen nach eine Kopfsteuer, deren Aufhebung durch den VfGH wünschenswert sei.