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Herstellungskosten: Erweiterter Bewertungsspielraum auch im Steuerrecht? (Ferch/Rabel, SWK 31/1996, A 567)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 25 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

Mit dem EU-GesRÄG 1996 wurde der Bewertungsspielraum zur Berechnung der Herstellungskosten wesentlich erweitert. Zum Mindestansatz rechnen nunmehr lediglich die Material- und Fertigungseinzelkosten. Auf der Grundlage einer Analyse dieses neuen handelsrechtlichen Herstellungskostenbegriffes werden im Beitrag die daraus resultierenden Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung untersucht.

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