Der Autor stellt einige Aspekte des StruktAnpG 1996 dar, soweit diese Steuervorauszahlungen (Umsatzsteuersondervorauszahlung gemäß § 21 Abs 1a UStG und besonderer Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheid gemäß § 121 Abs 3 Z 1 EStG) betreffen, und dokumentiert damit jene Probleme, mit denen die betroffenen Abgabepflichtigen „zu kämpfen“ haben.