Aus dem Urteil des EuGH vom 17.10.1996 (Denkavit ua) zur Befreiung von der KESt auf Dividenden ergibt sich, dass die Steuerbefreiung für Schachteldividenden auch dann zusteht, wenn die Mindestbeteiligungszeit erst nach Realisierung des Dividendenertrags erfüllt wird. Im Beitrag werden die Entscheidungsgründe und die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage dargestellt.