vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rücklage für eigene Aktien - bereits zum 31. 12. 1996? (Stern, RdW 11/1996, 514)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 25 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

Das EU-GesRÄG bringt eine Neuregelung des Erwerbs eigener Aktien (§§ 65 ff AktG) und sieht zusätzlich für eigene Anteile eine Pflicht zur Rücklagenbildung vor (§ 225 Abs 5 HGB). Nach Auffassung der Autorin ist eine solche Rücklage für eigene Anteile, die seit dem 1.7.1996 erworben wurden, bereits in der Bilanz des zum 1.7.1996 laufenden Geschäftsjahres zu bilden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!