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Rechtsfolgen des § 6 Z 13 EStG bei handels- und steuerrechtlich unterschiedlichen Wertansätzen (Urtz, SWK 12/1997, S 308)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 258 Heft 12 v. 15.6.1997

Die Bestimmung des § 6 Z 13 EStG regelt die steuerlichen Konsequenzen der Aufwertung von Anlagegütern im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Die Aufwertung von abnutzbaren sowie von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird in dieser Gesetzesstelle als Zuschreibung bezeichnet. Der Autor behandelt die möglichen Rechtsfolgen, die sich aus dieser Zuschreibung ergeben.

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