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Steuerfalle Bauträgervertragsgesetz (Kohler, SWK 12/1997, S 307)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 258 Heft 12 v. 15.6.1997

Nach § 4 des Bauträgervertragsgesetzes ist bei Vereinbarung eines Fixpreises eine nachträgliche Änderung des Preises unzulässig. Damit würde nach diesem Gesetz den Erwerber kein Risiko einer Preiserhöhung treffen, womit er nicht mehr Hersteller im Sinne der Bauherrenverordnung wäre.

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