Die durch das EU-GesRÄG 1996 in Anpassung an die EU-Richtlinien statuierte gesetzliche Prüfungspflicht (4. Abschnitt des HGB, § 268 bis § 283) wird nach den wahrscheinlichsten Schätzungen 6.000 bis 8.000 Unternehmen betreffen. Im Beitrag werden die daraus entstehenden Folgen für die prüfungspflichtigen Unternehmen und ihre zukünftigen Prüfer besprochen.