Das StruktAnpG 1996 hat die steuerlichen Begünstigungen der Mietzinsrücklage und des steuerfreien Betrages ab 1996 abgeschafft. Der Autor geht der Frage nach, wie der Hauseigentümer rechtzeitig bis Ende 1998 die steuerfreien Beträge verwenden kann und wie er durch freiwillige Teilauflösungen in den Jahren 1995 bis 1997 eine Progressionsmilderung herbeiführen kann. Dabei nimmt er auch auf eine Erledigung des BMF vom 13. 2. 1997 Bezug.