Mit dem AbgÄG 1996 wurden Änderungen bei der Erfassung der Versicherungsleistung im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Versicherungssteuer vorgenommen, während die Bestimmungen hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs unverändert blieben. Im Beitrag werden diese Änderungen besprochen.