Im Erkenntnis vom 3. 7. 1996, 93/13/0171, hat der VwGH (verstärkter Senat) eine neuerliche Trendwende in der Beurteilung von Liebhabereibetätigungen, vor allem im Bereich der Vermietung und Verpachtung eingeleitet. In diesem Urteil nimmt der VwGH zu seiner früheren Rechtsprechung im Liebhabereibereich kritisch Stellung und versucht nun eine neue Linie zu finden. Der Autor nimmt zu den jüngsten Erkenntnissen der Höchstgerichte Stellung und schlägt einige Neuregelungen zur LiebhabereiVO vor.