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Nochmals: Größenklassen und davon abgeleitete Rechtsfolgen (Holzer, SWK 10/1997, W 22)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 257 Heft 12 v. 15.6.1997

Abweichend zu Schlager in SWK 34/35/1996, D 37, wird im Beitrag die Auffassung vertreten, dass auf eine kleine Kapitalgesellschaft, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren entsprechend der Größenmerkmale des § 221 HGB idF EU-GesRÄG als „groß“ und „mittelgroß“ zu qualifizieren ist, ab dem folgenden Geschäftsjahr die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften anzuwenden sind.

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