Nach Auffassung des Autors ist zu erwarten, dass Firmenbuchgerichte im Hinblick auf § 277 Abs 1 HGB idF EU-GesRÄG auch an Masseverwalter mit der Aufforderung herantreten, Jahresabschlüsse vorzulegen. Er stellt daher Überlegungen zur Rechnungslegungspflicht des Masseverwalters an.