Der Rechnungshof hat in seinem Tätigkeitsbericht für 1995 vom Dezember 1996 das Rechtsmittelwesen der Finanzverwaltung untersucht und dabei vor allem die durchschnittliche Rechtsmittelverweildauer, die Kosten der Bearbeitung, die Rückstände und die gegenüber dt Finanzgerichten geringere Produktivität kritisiert. Im Beitrag werden die vom RH vorgeschlagenen Verbesserungen aus der Sicht des Abgabepflichtigen zur Diskussion gestellt.