Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung ist zwar nicht ausdrücklich in der Bundesverfassung enthalten, er lässt sich jedoch indirekt aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen ableiten. Deren wichtigste Konsequenz, die Vorfragenbindung, kann aus sachlichen Gründen durchbrochen werden. Der Autor zeigt Konsequenzen im Finanzstrafrecht sowie im Bilanzsteuerrecht auf.