Besteht der Verkaufspreis für ein Wirtschaftsgut in der Übernahme von Schulden, stellt sich im Geltungsbereich 1) ) des Zufluss-Abfluss-Prinzips gemäß § 19 EStG die Frage, wann dieser Veräußerungserlös zugeflossen ist.
Besteht der Verkaufspreis für ein Wirtschaftsgut in der Übernahme von Schulden, stellt sich im Geltungsbereich 1) ) des Zufluss-Abfluss-Prinzips gemäß § 19 EStG die Frage, wann dieser Veräußerungserlös zugeflossen ist.