Mit der UStG-Novelle BGBl 1996/756 ist der bisherige § 3 Abs 2 (Reihengeschäft) entfallen. Damit gibt es ab 1. 1. 1997 den Begriff Reihengeschäft mit seiner Fiktion eines einheitlichen Lieferorts und Lieferzeitpunkts für sämtliche Lieferungen in der Reihe nicht mehr 1)).
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wurde dazu ausgeführt: