Mit dem StruktAnpG 1996 wurde die Steuerneutralität der Kapitalrückzahlung eingeführt. Ausnahmen von dieser Steuerneutralität sollen die Transformation von Gewinnen in steuerneutral rückzahlbares Kapital verhindern. Durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und -herabsetzung nach zehn Jahren können Gesellschaftsgewinne jedoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder steuerfrei an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.