Im StruktAnpG 1996 wurde in § 8 Abs 6 die unwiderlegbare Vermutung einer achtjährigen Nutzungsdauer für PKW aufgestellt. Diese Regelung ist auch auf entgeltliche Nutzungsüberlassungen (Leasingverträge) durch Bildung eines Aktivpostens anzuwenden. Der Autor befasst sich mit der Ermittlung dieses Aktivpostens, die in der Praxis nicht immer eindeutig sei.