Der Beitrag behandelt zunächst die steuerliche Zuschreibungspflicht nach dem AbgÄG 1996 und das Inkrafttreten dieser neuen Zuschreibungspflicht (§ 124b Z 21 iVm § 6 Z 13 EStG), wobei er auch auf die Frage der Nachholung unterlassener Zuschreibungen eingeht. Weiters wird das Verhältnis Zuschreibungspflicht - Teilwertabschreibung erörtert.