Nach Ansicht des Autors lösen nicht ganzjährig erhaltene steuerfreie Bezüge eine Umrechnung auch dann aus, wenn Einkünfte im Sinne des § 3 Abs 2 EStG nicht nur im restlichen Kalenderjahr vorliegen, sondern auch zeitweise (nicht ganzjährig) neben den steuerfreien Bezügen bestehen.