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BAO: § 188

Aktuelle Rechtsmittelentscheidungender Abgabenbehörden II. InstanzÖStZ 1996, 266 Heft 9 v. 1.5.1996

Die Gewinnverteilungsregelungen des Gesellschaftsvertrages einer aus zwei Familienmitgliedern bestehenden OHG sehen einen Vorweggewinn eines Gesellschafters von jährlich 350.000 S und die gleichmäßige Verteilung des Restgewinnes vor. Von dieser Gewinnverteilungsregel können die beiden Gesellschafter einvernehmlich durch Gesellschafterbeschluss abweichen.

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