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Bilanzierung und Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen.

FachliteraturEva EberhartingerÖStZ 1996, 267 Heft 9 v. 1.5.1996

In Zeiten wirtschaftlicher Rezession werden Unternehmen verstärkt extern finanziert. Traditionellerweise werden dabei Finanzierungsinstrumente eingesetzt, die dem Investor hohe, gewinnabhängige Renditen bieten, andererseits aber mit dem Risiko des anteiligen oder vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals verbunden sind. Der Einsatz hybriden Finanzierungskapitals ist aber mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Problemen bzw Fragestellungen verbunden. So wird zB die Effektivrendite derartiger Finanzierungsinstrumente nicht unwesentlich von der Ertragsbesteuerung der Früchte beeinflusst. Andererseits stellt sich für einen Bilanzleser die Frage, inwieweit das formell dem Fremdkapital zugeordnete hybride Finanzierungskapital materiell betrachtet Eigenkapitalfunktion erfüllt und daher vom Fremdkapital ins Eigenkapital umzugliedern ist. Außerdem knüpfen sich an die Einstufung von hybridem Finanzierungskapital als Eigenkapitalersatz - insbesondere bei Gesellschafterdarlehen - auch insolvenzrechtliche Folgen (zB Überschuldung, Geltendmachung als Konkursforderung).

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