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AfA und Fremdmittelzinsen als Betriebsausgaben bei einem nur zu 15 % betrieblich genutzten Gebäude

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 262 Heft 9 v. 1.5.1996

EStG 1972: § 4 Abs 4

Bei einem Haus, das nur zu etwa 20 %, somit im untergeordneten Ausmaß zu betrieblichen Zwecken genutzt wird, und damit zur Gänze zum Privatvermögen gehört, sind anteilige Absetzungen für Abnutzung sowie anteilige Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig.

21.11.1995, 92/14/0160

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