Anlässlich der Großinsolvenz eines Konzerns wird im Beitrag die Frage erhoben, ob Kapitalanlegern zu Recht ein steuerfreier Sanierungsgewinn zusteht und verneint dies im Ergebnis. Im Hinblick auf ihr übriges Vermögen fehle den Anlegern nämlich die Sanierungsbedürftigkeit.