vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reinigung von Arbeitskleidung als Werbungskosten

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 126 Heft 5 v. 1.3.1996

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 7

Die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung stellen Werbungskosten dar. Ein „Aufteilungsverbot“ gem § 20 EStG 1988, (etwa weil die Reinigung gemeinsam mit der Reinigung anderer Kleidung erfolgt) , kommt nicht in Betracht. Eine andere Beurteilung wäre nur dann angebracht, wenn die Kleidung als solche sowohl beruflich als auch privat getragen wird.

04.10.1995, 93/15/0122

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!