Der Autor bezweifelt den generellen Aussagewert der Entscheidung des VwGH vom 20. 4. 1995, 91/13/0143, wonach ein anschaffungsnaher Instandsetzungsaufwand deshalb nicht aktiviert werden müsse, weil im Bereich der Wohnungswirtschaft keine freien marktwirtschaftlichen Grundsätze herrschen, obwohl die Ertragsfähigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden könne.